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Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

Sauberes Trinkwasser ist wichtig!

Aber keine Sorge, Sie brauchen sich nicht verunsichern lassen und auch nichts übereilen.

Der Gesetzgeber schreibt eine Prüfung bis zum 31.Dezember 2015 vor. Dieser Termin kann jedoch von den Kommunen, außerhalb von Wasserschutzgebieten, problemlos verlängert werden.

Denn auch die öffentlichen Kanäle müssen auf Dichtheit geprüft werden. Genau hier haben die Kommunen die Möglichkeit dieses zu koppeln und somit eine Fristverlängerung bis spätestens Ende 2023 festzulegen.

Sollte es dazu in Ihrer Gemeinde kommen, haben Sie Zeit genug.
Jetzt ist herausgekommen: „Bagatellschäden müssen nicht repariert werden“ und wer weiß, welche Änderungen der Gesetzgeber sich noch einfallen läst.

Deshalb raten wir Ihnen: Bleiben Sie ruhig und übereilen Sie nichts. Wir werden Sie hier auf unserer Webseite über weitere Änderungen informieren.

Des Weiteren hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Internetseite auf der alle Fragen beantwortet werden veröffentlicht.  (http://www.buergerinfo-abwasser.de)

 

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